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Unsere Kanzlei hat sich dem Arbeitsrecht verschrieben. Wichtigstes Tätigkeitsfeld ist hierbei das Angreifen einer Kündigung durch den Arbeitgeber durch Erhebung einer so genannten Kündigungsschutzklage.
Gerade bei lang dauernden Arbeitsverhältnissen wirkt eine Kündigung oft wie ein Erdbeben. Plötzlich kommt alles zusammen: der Verlust des Arbeitsplatzes, Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, die plötzliche Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung oder das Angebot, den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung aufzuheben. Häufig tritt noch hinzu, dass ausstehendes Entgelt oder Sonderzahlungen nicht geleistet werden oder das Zeugnis nicht erteilt wird. In diesen Situationen können wir helfen. Unser Ziel ist es, eine umfassende, kompetente Beratung aus einer Hand sicherzustellen. Nur so kann es vermieden werden, bei der Fülle der Probleme nicht den Überblick zu verlieren.
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