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Arbeitsrecht / Zeugnisinhalt
JUNG
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Tipps zur Zeugnissprache von Rechtsanwalt Jung

Rechtlich ist es zwar nicht erlaubt, dass sich Arbeitgeber quasi über „Geheimcodes“ in Arbeitszeugnissen über die (negativen) Leistungen eines Mitarbeiters austauschen. Es wird trotzdem davon in der Praxis sehr oft Gebrauch gemacht. Dem Arbeitnehmer fällt dies häufig erst gar nicht auf, weil die Formulierungen immer noch verhältnismäßig gut klingen.

Was sich jedoch tatsächlich hinter den Zeugnisformulierungen verbirgt, soll die nachfolgende Aufstellung zeigen:

....hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu
unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
--> sehr gute Leistungen

....stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
--> gute Leistungen

....zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
--> befriedigende Leistungen

....zu unserer Zufriedenheit erledigt.
--> ausreichende Leistungen

....im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
--> mangelhafte Leistungen

....hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
--> ungenügende Leistungen

....hat unseren Erwartungen entsprochen.
--> schlechte Leistungen

....hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.
--> Mangel an Initiative

Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.
--> Mangel an Durchsetzungsvermögen

Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
--> Mangel an Durchsetzungsvermögen

Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild.
--> totale Unfähigkeit

Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
--> Unfähigkeit

Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
--> Faulheit

Er war immer mit Interesse bei der Sache.
--> Mangel an Leistungsfähigkeit

Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse.
--> Mangel an Leistungsbereitschaft

Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.
--> Mangel an Leistungsbereitschaft

Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.
--> Mangel an Personalbetreuungs- und Personalführungsfähigkeit

Er hat sich mit großem Eifer an diese Aufgaben herangemacht und war erfolgreich.
--> äußerst mangelhafte Leistungen

Er hatte den Blick für das Wesentliche.
--> gut ausgeprägte Zielstrebigkeit

Er hatte ein ausgezeichnetes Verhältnis zu mir.
--> sehr gutes Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter

Er besaß die Fähigkeit, Mitarbeiter zielgerecht zu motivieren.
--> gute Personalführungsfähigkeit

Er hatte persönliches Format.
--> hohe Wertschätzung des Mitarbeiters bei persönlich ausgezeichneter Beziehung zum Vorgesetzten









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