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Das zuständige Gericht fängt erst nach Zahlung der Gerichtskosten an zu arbeiten.
Die Höhe bestimmt sich nach dem Streitwert und wird anteilig am Ende des Rechtstreits wiederum vom Verlierer in Höhe seines Verlierens übernommen. (Siehe Eine Klage auf Zahlung von 1.200 € löst Gerichtskosten von 165 € aus, eine Klage auf Zahlung von 80.000 € löst Gerichtskosten von 1.968 € aus. |
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