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In der heutigen Zeit kann man nicht nur sehr schnell unverschuldet Arbeitslos werden oder Probleme mit der Rente bzw. Rentenversicherung bekommen. Daher man muss wissen, welche Ansprüche einem zustehen und diese notfalls auch gerichtlich geltend machen. Das Sozialrecht umfasst u.a. das Recht der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und ab 1.1.2005 das Recht auf Sozialhilfe. Wir unterstützen Sie bei der Klärung sämtlicher Rechtsfragen zum Sozialrecht, bspw.
Alters- und Erwerbsminderungsrente Bestehen/Nichtbestehen von Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung Rente wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe (ab 1.1.2005 Arbeitslosengeld II) Anspruch auf Überbrückungsgeld oder Förderung im Wege der ICH-AG Erhalt von Sozialhilfe Rückforderung der Sozialhilfe Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung
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