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Beweislast bei Dialer-Verbindungen
LG Osnabrück - Urteil vom 27.08.2004 - Az: 12 S 47/04 Rechtsgebiet(e): Internetrecht, Telekommunikation Bei Kosten, die von Einwahlprogrammen (Dialern) verursacht werden, muss der Anbieter für einen Erstattungsanspruch hinreichend dargelegen, dass die Inanspruchnahme der Mehrwertdienste willentlich erfolgt ist. Dies kann jedenfalls nicht alleine aus der bloßen Inanspruchnahme des Dienstes geschlossen werden. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen. |
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