UrteileDomain-Aufgabe im Eilverfahren OLG Hamm - Urteil vom 31.05.2001 - Az: 4 U 27/01 Maßgebliche Normen: §§ 935, 940 ZPO Rechtsgebiet(e): Internetrecht Eine Einwilligung in die Änderung der Eintragung einer Domain kann in einem Verfügungsverfahren nicht geltend gemacht werden, weil damit die vollständige Erfüllung des Hauptsacheanspruchs verbunden wäre, die nicht Aufgabe des summarischen Sicherungsverfahrens sein kann. |
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