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Beim Mietvertrag, einem im BGB typisierten gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag, schuldet der Vermieter dem Mieter die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit und der Mieter als Gegenleistung die vereinbarte Miete § 535 BGB). Im Unterschied zu Kauf, Tausch und Schenkung, bei denen es um die Veräußerung eines Gegenstandes geht, bildet die Miete so wie Pacht und die unentgeltliche Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag. Mit Hilfe unserer mietrechtlichen Tipps und Infos können Sie sich im Gesetzes- und Verordnungsdschungel besser zurechtfinden und Ihre Rechte als Mieter/innen wahrnehmen. Bitte beachten Sie, dass wir in unserem Informationsmaterial zum Mietrecht nur einige Urteile darstellen können. Es empfiehlt sich deshalb, bei Unklarheiten und/oder Streit mit dem Vermieter direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Urteile und Tips zum MietrechtUnsere Volltextsuche in der linken Menüleiste führt Sie am einfachsten zu den gesuchten Informationen aus mehreren Hundert Urteilen und Rechtstipps. Alternativ können Sie auch in den alphabetisch sortierten Titeln blättern: A B S |
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