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Zwangsräumung, Berliner Modell und Vermieterpfandrecht
Der BGH hat bestätigt, dass die Kosten für die Zwangsräumung von Wohnungen mit dem Berliner Modell deutlich gesenkt werden können. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof das sogenannte Berliner Modell im Räumungsverfahren gebilligt. Bei dem Berliner Modell kann der Vermieter an sämtlichen Gegenständen in der Wohnung ein Pfandrecht gegenüber dem Mieter geltend machen. Der Gerichtsvollzieher muss dann im Zuge der Vollstreckung nur für die Herausgabe der Wohnung sorgen. Die Kosten für den Transport und die Einlagerung von Mobiliar bzw. sonstigen Gegenständen aus der Wohnung fallen somit weg. Die zu erwartenden Kosten für diese Positionen mussten bisher vor der Vollstreckung an den beauftragten Gerichtsvollzieher vom Vermieter gezahlt werden und verursachten oft vier- bis fünfstellige Beträge. Der Vermieter kann zunächst alle Gegenstände in seinen Besitz nehmen. Im Streitfall haben die ordentlichen Gerichte darüber zu entscheiden, welche Gegenstände unter das Vermieterpfandrecht fallen. Bei einer entsprechenden Klärung hat der Vermieter dem Schuldner die nicht dem Pfandrecht unterliegenden Gegenstände abzuliefern (BGH: Az. I ZB 45/05). Die Entscheidung im Wortlaut: |
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