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4. OLG Köln: 20 Prozent Anzahlung zulässig
Reiseveranstalter dürfen für Pauschalreisen eine Vorauszahlung von 20 Prozent des Reisepreises nach Erhalt des Sicherungsscheins verlangen. Entsprechende Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach Ansicht des Kölner Oberlandesgerichts zulässig. Hierin liege keine unangemessene Benachteiligung der Reisenden Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ das OLG aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu. OLG Köln, Urteil vom 11.04.2005 - 16 U 12/05 mehr... |
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