Ausschlussfrist1. BGH: Weitere Entscheidung des BGH zur deliktsrechtlichen Ausschlussfrist Nach dem Urteil vom 3. 6. 2004 hat der BGH am 7. 9. 2004 (X ZR 25/03) in einer weiteren Entscheidung eine Klausel in AGB für unwirksam gehalten, in der "sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche innerhalb eines Monats" nach Reiseende geltend gemacht werden müssen. Die Entscheidung des BGH ohne Leitsätze bekräftigt die vor kurzem vom gleichen Senat gefällte Entscheidung zur Unzulässigkeit einer Erstreckung der reisevertraglichen Ausschlussfrist des § 651 g I BGB auf deliktrechtliche Ansprüche. BGH, Urt. vom 7.9.2004 - X ZR 25/03 Fundstellen: Amtliche Entscheidung RRa 2004, 267 |
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