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9. LG Frankfurt a.M.: Reiseveranstalter haftet nicht für Unfall bei Jeepausflug
Ein Reiseveranstalter, der einen zusätzlich zur Pauschalreise buchbaren Jeepausflug anbietet und ausdrücklich im Prospekt auf diese Fremdleistung hinweist, haftet nicht für Unfallverletzungen den ein Reisender während des Ausflugs erleidet. Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 17.06.2004 - 2-19 O 516/03 Fundstelle: NJW-RR 2005, 131 10. OLG Karlsruhe: Hotelier haftet für Zimmersafe-Diebstahl Wird ein unzureichend befestigter Zimmersafe mit Wertsachen von über 100000 Euro aus einem Hotel gestohlen, haftet der Beherbergungswirt grundsätzlich unbeschränkt nach §§ 701, 702 II BGB, auch wenn die Haftung für Wertsachen normalerweise auf 800 Euro gem. § 702 I BGB beschränkt ist. Es ist Aufgabe des Wirts, alle Gefahren im Rahmen des Zumutbaren auszuschalten, so dass der Verlust von ihm verschuldet ist und ausnahmsweise eine unbeschränkte Haftung eingreift. Da dem Gast aber zuzumuten war, den Hotelsafe im Hinblick auf den Wert seiner Sachen zu benutzen, wurde der geltend gemachte Schaden wegen Mitverschuldens um 50 % gekürzt. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. 1. 2005 - 12 U 142/04 11. Ferienhaus vom Reiseveranstalter / Kündigung § 651 e BGB 1. Auf die Überlassung eines Ferienhauses ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn der Anbieter zuvor das Objekt als eigene Reiseleistung anbietet und zudem noch den Transfer des Reisenden organisiert hat, während der Eigentümer nicht für den Reisenden nicht erkennbar ist. 2. Das Ferienhaus weist eine erhebliche Beeinträchtigung auf, wenn nur drei statt der versprochenen fünf Schlafzimmer zur Verfügung stehen, so dass der Reisende den Reisevertrag unverzüglich ohne Fristsetzung für eine Abhilfe kündigen kann, wenn eine Abhilfe durch ein vergleichbares anderes Ferienhauses nicht zu erwarten und dem Reisenden ein längeres Zuwarten nicht zuzumuten ist (Eigener Leitsatz). OLG Köln, Urteil vom 15. 9. 2003 - 16 U 25/03 Fundstelle: NJW-RR 2005, 703 Anm.: Der BGH hat mit Beschluß vom 22. 2. 2005 (X ZR 144/03) die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen 12. Haftung des Reiseveranstalters / Verkehrssicherungspflichten / Wasserrutsche § 823 I BGB 1. Der Reiseveranstalter haftet wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten für Unfallfolgen des Todes eines Kindes auf einer behördlich nicht genehmigten Wasserrutsche des Urlaubshotels, auch wenn die Wasserrutsche nicht in dem Reisekatalog genannt ist und von dem Hotelier auf einem durch ein Geländer abgegrenztem Gebiet für jedermann gegen gesondertes Entgelt betrieben wird. 2. Den Eltern und Geschwistern eines durch einen Unfall an der Wasserrutsche umgekommenen Kindes steht im Hinblick auf die Krankheitswert erreichenden psychischen Belastungen ein Schmerzensgeld von jeweils 20000 Euro zu. (Leitsätze der NJW-Redaktion) LG Köln, Urteil vom 17. 3. 2005 - 8 O 264/04 Fundstelle: NJW-RR 2005, 704 =RRa 2005, 124-127 Anm.: Die Berufung am OLG Köln trägt das Aktenzeichen 16 U 25/05 = NJW 2005, 3074 13. Haftung des Reiseveranstalters / Visum / Zusicherung des Reisevermittlers § 651 f I BGB 1. Enthält der Katalog des Reiseveranstalters den Hinweis, dass für bestimmte Länder Einzelvisa erforderlich sind, die vor Reiseantritt durch den Reisenden einzuholen seien, kommt einer Erklärung des vermittelnden Reisebüros, der Reiseveranstalter besorge die Visa, keine Rechtswirkung zu. Der Reisende darf auf eine solche Erklärung nicht vertrauen. 2. Ein Reiseveranstalter, der sich in seinem Katalog verpflichtet hat, einem Reisenden, der sich sein Visum selbst beschaffen muss, insoweit behilflich zu sein, als er die für die Visumbeantragung erforderliche Referenznummer einholt, haftet nach einem Fehlverhalten des Reisebüros, das diese Referenznummer dem Reisenden nicht zuleitet, für die Schäden, die dem Reisenden dadurch entstehen, dass er nach seiner Anreise wegen des fehlenden Visums zurückgewiesen wird, zu einem Viertel, denn die Mitteilung der Referenznummer hätte den Reisenden erinnert, dass er sich ein Visum beschaffen muss. (Leitsätze der NJW-Redaktion) OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. 12. 2004 - 12 U 30/04 Fundstelle: NJW-RR 2005, 644 14. Hotelklassierung in Prospekten §§ 651c, 651f II BGB 1. Jeder Reiseveranstalter, der seine Angebote griffig durch ein zahlenmäßiges symbolhaftes Klassierungsmerkmal beschreibt, seien es nun Sterne, Seesterne, N´s oder Ähnliches, muss sich insoweit zwar nicht am Maßstab deutscher Hotelsterne messen lassen, wohl aber an dem selbst beschriebenen Standard, den er den Merkmalen in seinen Katalogen üblicherweise zuordnet. 2. Dabei darf er wegen des Charakters der Pauschalreisen als einheitliches Massengeschäft mit seinen einer bestimmten Anzahl der Merkmale zugeordneten Standards nicht ohne deutlichen Hinweis von den üblicherweise von den Reiseveranstaltern einer solchen Kennzeichnung zugeordneten Standards abweichen. (Leitsätze des Senats) OLG Celle, Urteil vom 9. 12. 2004 - 11 U 170/03 Fundstellen: RRa 2005, 17 = NJW-RR 2005, 425 15. Kündigung der Reise nur bei erheblicher Gesamtbeeinträchtigung § 651 e BGB Die Beurteilung der Frage, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise vorliegt, setzt eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände voraus. Maßgebend ist, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise trotz der Reisemängel und Unannehmlichkeiten zumutbar ist (Eigene Leitsätze). OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 6. 9. 2004 - 16 U 41/04 Fundstellen: RRa 2005, 61 = NJW-RR 2005, 132 16. Gastschulaufenthalt im Schweinemastbetrieb §§ 651 I, 651e I1, 651c I BGB 1. Weil die BGB-InfoV auf Gastschulverträge keine Anwendung findet hat der Reiseveranstalter die genauen Umstände der Unterbringung dann mitzuteilen, wenn der Ort der Unterbringung feststeht. Eine Verletzung dieser Informationspflicht kann zu einer Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters nach § 651f BGB führen. 2. Die Unterbringung auf einem Schweinemastbetrieb stellt eine unangemessene Unterbringung im Sinne des § 651l II Nr. 1 BGB dar (Eigene Leitsätze). LG Berlin, Urteil vom 3. 6. 2004 - 5 O 569/03 Fundstellen: RRa 2005, 72 = NJW-RR 2005, 361 17. Zubringerflug zur Kreuzfahrtabfahrt verspätet § 325 BGB a.F.; Art. 19, 20 WA Ein Luftfahrtunternehmen haftet einem Reiseveranstalter auf Schadensersatz, wenn dieser bei dem Luftfahrtunternehmen für seine Reisenden einen Zubringerflug zu einer Kreuzfahrt gebucht hatte, wenn die Reisenden wegen einer Flugverspätung die Abfahrt des Kreuzfahrtschiffes verpassten (Eigene Leitsätze). OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18. 2. 2004 - 21 U 11/03 Fundstellen: RRa 2005, 78 = NJW-RR 2005, 78 18. Verwahrungsvertrag in der Garderobe § 688 BGB Nimmt die Mitarbeiterin einer Gaststätte den Mantel eines Gastes mit der Erklärung entgegen, sie bringe ihn „in Sicherheit“, so hat der Inhaber der Gaststätte für dessen Verlust einzustehen. (Leitsatz der NJW-Redaktion) AG Dortmund, Urteil vom 30. 8. 2004 - 126 C 478/04, Fundstelle: NJW-RR 2005, 65 19. Kopfverletzung bei Wasserball § 823 I BGB Wird in einer Hotelanlage ein Wasserballspiel angekündigt und entfernt sich ein unbeteiligter Gast nicht ausreichend weit vom Pool, trägt er alleine die Gefahr, durch einen Ball verletzt zu werden (Eigene Leitsätze). OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. 8. 2004 - I-12 U 49/04 Fundstelle: RRa 2005, 21 20. BGH: Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für Verletzungen der Teilnehmerin an einer Binnenkreuzfahrt Dem für Binnenschiffahrtsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des BGH lag der Fall einer Frau zur Entscheidung vor, die durch das Herabstürzen eines unzureichend gesicherten Sonnendachs auf einem den Oder-Havel-Kanal befahrenden Kreuzfahrtschiff eine Querschnittlähmung erlitt. Sie begehrte vom Kapitän, dem Schiffseigner und dem Reiseveranstalter Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Kapitän hatte das Halteseil des Sonnendachs auf Zuruf eines Mitarbeiters gelöst, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, ob das Sonnendach anderweitig ausreichend gesichert war. Wenn das Verhalten des Kapitäns lediglich als einfache Fahrlässigkeit einzustufen wäre, wäre die Haftung der Beklagten nach binnenschiffahrtsrechtlichen Sonderregeln auf einen Betrag von 320.000 DM beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit verliert der Beförderer dagegen das Recht auf Haftungsbeschränkung. Landgericht und Berufungsgericht haben ein grob fahrlässiges Verhalten des Kapitäns und auch eine unbeschränkte Haftung des Schiffseigners und des Reiseveranstalters bejaht. Der Bundesgerichtshof hat diese Wertung der Instanzgerichte bestätigt. Weiter hat er klargestellt, dass durch den Einigungsvertrag das Binnenschiffahrtsrecht der Bundesrepublik auf das Beitrittsgebiet der ehemaligen DDR erstreckt wurde. Die im Einigungsvertrag berücksichtigten Unterschiede in der seerechtlichen Haftung aufgrund des Beitritts der DDR zum Athener Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See von 1974 bestehen für das Binnenschiffahrtsrecht nicht. Wegen Verfahrensfehlern des Berufungsgerichts zur Höhe der geltend gemachten Ansprüche hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das angefochtene Urteil zum Teil aufgehoben und das Verfahren insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht wird nun sowohl die Höhe zukünftiger Rentenzahlungen als auch die Kosten eines behindertengerechten Umbaus für den Zweitwohnsitz der Klägerin zu klären haben. BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 – VI ZR 83/04 21. BGH: Time-Sharing-Vermittlung durch Reisebüro §§ 1, 7, 9 TzWrG a.F. 1 . Die Vermittlung eines Time-Sharing-Vertrags gehört zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eines Reisebüros. 2 . Das im Recht der Teilzeit-Wohnrechteverträge geltende Anzahlungsverbot bindet nur den Unternehmer und nicht ein vermittelndes Reisebüro. BGH, Urteil vom 15. 2. 2005 - XI ZR 171/04 Fundstellen: NJW-RR 2005, 780 22. BGH: Gewährleistungsansprüche des Reisevertrages sind nicht von Insolvenzabsicherung erfasst § 651k BGB Die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters bezieht sich auf Ansprüche des Reisenden auf Erstattung des Reisepreises soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen und auf Aufwendungen, die für eine Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters entstehen. Eine Sicherungspflicht für Gewährleistungsansprüche besteht nicht. Die Regelung in § 651k BGB entspricht Art. 7 der EG-Pauschalreise-Richtlinie. BGH, Urteil vom 16. 2. 2005 - IV ZR 275/03 Fundstellen: NJW-RR 2005, 782 = RRa 2005, 116 23. OLG Köln: Kündigung eines Ferienhausmietvertrags wegen unzureichender Schlafzimmer § 651e BGB 1. Auf einen Vertrag über die Vermittlung der Anmietung eines Ferienhauses ist Reisevertragsrecht entsprechend anzuwenden, wenn der Vermittler das Haus gegen Entgelt auf seine Eignung hin besichtigt und zudem den Transport des Reisenden am Ankunftstag vom Flughafen zur Leihwagenstation organisiert hat, während der Vermieter nicht in Erscheinung tritt. 2. Weist das gemietete Ferienhaus einen erheblichen, nicht beseitigbaren Mangel auf. wie nur drei statt der versprochenen fünf Schlafzimmer, dann kann der Reisende den Reisevertrag ohne Fristsetzung für eine Abhilfe kündigen, wenn die Reaktion des Reiseveranstalters auf die Mitteilung des Mangels ergibt, dass von ihm eine umgehende Zurverfügungstellung eines geeigneten anderen Ferienhauses nicht zu erwarten und dem Reisenden ein längeres Zuwarten nicht zuzumuten ist. OLG Köln, Urteil vom 15. 9. 2003 - 16 U 25/03 Fundstellen: NJW-RR 2005, 703 24. 20 % Anzahlung bei Pauschalreise § 307 BGB Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, wonach mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheins als Nachweis der Insolvenzsicherung eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar. OLG Köln, Urteil vom 11. 4. 2005 - 16 U 12/05, NJW-RR 2005, 992 25. OLG Celle: Hinweis auf Bauarbeiten Betreffen Bauarbeiten nicht nur ein Hotel, kann es ausreichend sein. wenn der Reiseveranstalter in seinem Prospekt bei der Ortsbeschreibung auf Bauarbeiten hinweist und nicht bei jeder "Hotelbeschreibung" für im betreffenden Ort liegende Hotels. OLG Celle, Urteil vom 12. 5. 2005 - 11 U 268/04 Fundstelle: RRa 2005, 205 Anmerkung: Dem Urteil kann so nicht zugestimmt werden. Es ist bisher ganz herrschende Meinung, dass eine allgemeine Freizeichnung für einen Reiseort den Veranstalter nicht im konkreten Einzelfall entlastet (Führich, Reiserecht, 5. Aufl., Rn 325) 26. Flugzeitänderung um 12 Stunden 1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung bei einer Verlegung der Flugzeit, da mit Flugverlegungen im Zeitalter des Massentourismus stets gerechnet werden muss. 2. Ein Minderungsanspruch besteht nur, wenn die Grenze des Zumutbaren überschritten ist. Jedoch ist eine Flugzeitänderung innerhalb des ersten und letzten Tages ohne Verlust der Nachruhe als Unannehmlichkeit hinzunehmen. AG Duisburg, Urteil vom 6. 4. 2005 - 45 C 367/05 Fundstelle: RRa 2005, 214 Anmerkung: Im Hinblick auf das neue System der Fluggastrechte für Linien- und Charterflüge der VO (EG) Nr. 261/2004 wird die Toleranzgrenze nicht nur bei Verspätungen, sondern auch bei rechtzeitig angekündigten Flugzeitänderungen künftig bei 5 Stunden liegen müssen (vgl. ausführlich Führich, Reiserecht, 5. Aufl. Rn. 329, 330, 1010 ff.) 27. Schuldlos verspätete Anspruchsanmeldung wegen Reisemängeln Wird der Reisende bei einem Autounfall auf der Fahrt zum Rückflug verletzt, so ist er während einer dadurch verursachten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 80% ohne sein Verschulden verhindert, den in dem Unfall liegenden Reisemangel gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion) LG Köln, Urteil vom 15. 9. 2004 - 25 O 412/01 Fundstelle: NJW-RR 2005, 994 28. Kündigung des Reisevertrages wegen Irakkrieg 1. Eine für den 13.-28. 4. 2003 gebuchte Kreuzfahrt im östlichen Mittelmeer mit Landausflügen in Limassol und Istanbul konnte der Reisende wegen des am 20.3.2003 ausgebrochenen Irakkrieges am 3.4.2003 wegen Gefährdung durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt kündigen. 2. Streicht der Veranstalter einer Kreuzfahrt im östlichen Mittelmeer für die Zeit vom 13. - 28.4.2003 von den vorgesehenen 10 Häfen, die angelaufen werden sollten, Ägypten mit den Häfen Alexandria und Port Said, weil Reisen nach Ägypten von dem Schiffsversicherungsschutz ausgeschlossen wurden, berechtigt das den Reisenden nicht zu dem gem. Vertrag bei erheblichen Änderungen möglichen Rücktritt. 3. Die Kündigungserklärung eines Reisenden ist nicht in eine Rücktrittserklärung umdeutbar, wenn sich die jeweiligen Rechtsfolgen gravierend unterscheiden. (Leitsatz der Redaktion) LG Leipzig, Urteil vom 27.04.2005 - 1 S 4/05 Fundstelle: NJW-RR 2005, 995 29. Zimmerreinigung 1. Ein Hotelzimmer muss bei Bezug gereinigt sein. Eine starke Verschmutzung berechtigt zu einer Minderung von 15 % des Reisepreises für einen Reisetag. 2. Die Klassifizierung eines Hotels nach "Sternen" und daran von außen herangetragene Erwartungen des Reisenden sind für die geschuldete Reiseleistung ohne Bedeutung: eine Sternekategorie ist nicht verallgemeinerbar. 3. Die Beschreibung eines Hotelzimmers mit "Meerseite" bedeutet nicht, dass das Zimmer einen Meerblick hat. AG Duisburg, Urteil vom 20.01.2005 - 73 C 4280/04 Fundstelle: RRa 2005, 128 30. Widerruf eines Teppichkaufs in Türkei durch Pauschalreisenden Art 29 EGBGB Wenn zwischen einem Reiseveranstalter und einem Teppichhersteller in der Türkei enge Geschäftsbeziehungen bestehen bis hin zu Gewinnabsprachen und der Reiseveranstalter regelmäßig Besuche seiner Reisenden zu dem Teppichhersteller organisiert, findet auf einen Vertragsabschluss eines deutschen Reisenden über einen Teppichkauf während einer dieser Verkaufsveranstaltungen deutsches Recht Anwendung. Die auf Abschluss eines solchen Verbrauchervertrags gerichtete Willenserklärung kann widerrufen werden. LG Tübingen, Urteil vom 30. 3. 2005, 5 O 45/03 Fundstellen: NJW 2005, 1513 = StBT 2005, Nr 7, 19 31. Nichtigkeit eines Provisionsrückvergütungsverbots zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter § 14 GWB, § 134 BGB 1. Das Verbot der Rückvergütung von Provisionen an einen Kunden durch ein Reisebüro in einem Agenturvertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisebüro verstößt gegen § 14 GWB und ist deshalb nach § 134 BGB nichtig. 2. Reiseveranstaltern steht gegen eine entsprechende Rabattgewährungspraxis der Reisebüros kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch unter dem Aspekt des Vertragsbruchs zu. OLG München, Beschluß vom 27. 1. 2005, 29 W 1400/04 Fundstellen: GRUR-RR 2005, 205 = NJW-RR 2005, 770 32. Unterrichtung über Visumpflichten bei Hotelaufenthalt durch Reiseveranstalter §§ 651e III, 651f I BGB 1. Auf einen Vertrag über einen Hotelaufenthalt sind die Bestimmungen des Reisevertragsrechts entsprechend anzuwenden, wenn der Anbieter ein Reiseveranstalter ist. 2. Unterrichtet der Reiseveranstalter die Reisenden nicht ausreichend über die Einreise- und Visabestimmungen, so dass die Reise zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht angetreten werden kann, können die Reisenden den Vertrag kündigen. Der Veranstalter ist zur Rückerstattung des Reisepreises sowie zum Schadensersatz verpflichtet. AG Bad Homburg, Urteil vom 1. 2. 2005 - 2 C 1415/04 Fundstellen: NJW-RR 2005, 856 = RRa 2005, 239 |
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