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BGH: Time-Sharing-Vermittlung durch Reisebüro
§§ 1, 7, 9 TzWrG a.F. 1 . Die Vermittlung eines Time-Sharing-Vertrags gehört zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eines Reisebüros. 2 . Das im Recht der Teilzeit-Wohnrechteverträge geltende Anzahlungsverbot bindet nur den Unternehmer und nicht ein vermittelndes Reisebüro. BGH, Urteil vom 15. 2. 2005 - XI ZR 171/04 Fundstellen: NJW-RR 2005, 780 |
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