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Der Haushaltsführungsschaden
Zum ersatzfähigen Schaden nach einem Verkehrs-unfall gehört auch der sog. Haushaltsführungs-schaden. Das ist der Schaden, der dadurch ent-steht, dass jemand seinen Haushalt oder den der ganzen Familien nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen, also die Hausarbeit nicht mehr erledigen kann. Voraussetzung für den Ersatz dieser Schadenspo-sition ist allerdings, dass eine Unterhaltsverpflich-tung des Verletzten gegenüber demjenigen besteht, denen die Hausarbeit bislang zugute kam. Klassisch für die Geltendmachung eines Haus-haltsführungsschadens ist der Ausfall der verletz-ten „Hausfrau und Mutter“. Einem nichtehelichen Lebenspartner besteht dem-gegenüber keine derartige Unterhaltspflicht. Dem-zufolge hat die Rechtsprechung es bisher überwiegend abgelehnt, die Vereitelung der Haushaltsfüh-rung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Haushaltsführungsschaden anzuerkennen |
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