Artikel BAG zur Entgeltfortzahlung Alte Krankheit, neue Krankheit
Die
Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist auf sechs Wochen beschränkt. Wer
sich im Anschluss daran erneut krankschreiben lässt, muss laut BAG im
Streitfall beweisen, dass die alte Krankheit bereits überwunden war.