Digitaler Datenschutz von Schüler:innen: US-amerikanische und deutsche Gesetze im Vergleich

Die rasante Ausbreitung des digitalen Lernens hat den Schutz von Schüler:innendaten weltweit ins Zentrum der Bildungspolitik gerückt. In den USA regelt ein Geflecht aus Bundesgesetzen, wie Schulen mit sensiblen Informationen umgehen, während in Deutschland strenge nationale Vorschriften und EU-Regelwerke bestimmen, wie die Privatsphäre junger Menschen geschützt wird.

In den USA verpflichtet der Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) Websites und Apps, vor der Erhebung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren die Zustimmung der Eltern einzuholen. Schulen dürfen diese Einwilligung für rein schulische Anwendungen stellvertretend erteilen, müssen aber die Datenschutzpraktiken der eingesetzten Plattformen sorgfältig prüfen und offenlegen.

Ergänzend zu COPPA verpflichtet der Children’s Internet Protection Act (CIPA) Schulen der Klassen K-12 und Bibliotheken, die Bundesmittel für Internetzugänge erhalten, Filter gegen gefährdende Inhalte zu installieren und Schüler:innen verantwortungsbewusstes Online-Verhalten zu vermitteln – von der Sicherheit in sozialen Netzwerken bis zur Prävention von Cybermobbing. Das Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) schränkt darüber hinaus den Zugriff auf schulische Unterlagen ein und räumt Eltern sowie Schüler:innen das Recht ein, diese einzusehen, zu korrigieren und die Weitergabe zu kontrollieren.

Strenge EU-Datenschutzstandards

Deutschland geht das Thema Schüler:innenschutz aus einer anderen Perspektive an. Hier wirkt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zusammen mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Beide setzen hohe Maßstäbe bei Transparenz, Einwilligung und Datenminimierung.

Schulen müssen klar begründen, warum sie Angaben wie Noten, Anschriften oder medizinische Daten erheben, und dürfen sie nur so lange speichern, wie es zwingend erforderlich ist. Eltern und Schüler:innen haben weitreichende Rechte, ihre Daten einzusehen, Korrekturen zu verlangen und die Löschung zu beantragen.

Jede Weitergabe von Daten an Drittanbieter – auch an Plattformen mit Sitz in den USA – muss genau geprüft werden, um die Einhaltung der EU-Vorgaben sicherzustellen.

Umfassender Schutz im Bildungsbereich

Der Unterschied ist deutlich: Während US-Gesetze häufig einzelne Szenarien wie Onlinedienste oder Filterregeln adressieren, gelten deutsche und europäische Vorgaben breitflächig und stellen strenge Rechenschaftspflichten sowie Schüler:innenrechte in allen Bereichen in den Vordergrund.

Für deutsche Familien bedeutet das eine stärkere Garantie, dass Datenschutz im Bildungswesen kein Nice-to-have ist, sondern ein Grundrecht.