BSG zur Berechnung des Arbeitslosengelds II
Wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens bekam ein Ehepaar eine Entschädigung ausgezahlt. Das Jobcenter wertete dies als Einkommen und bezog es bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II mit ein. Das geht so nicht, findet das BSG
Eine Entschädigungszahlung wegen überlanger Gerichtsverfahrensdauer ist kein Einkommen im Sinne des SGB II. Es ist daher nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II zu berücksichtigen, so das Bundessozialgericht (BSG) (Urt. v. 11.11.2021, Az. B 14 AS 15/20 R).