Können sich Hartz-IV-Empfänger FFP2-Masken aus ihrem Regelsatz leisten, weil sie in der Pandemie auch weniger Ausgaben haben, oder erweist man dem Infektionsschutz so einen Bärendienst? Die Sozialgerichte bewerten das unterschiedlich.
Können sich Hartz-IV-Empfänger FFP2-Masken aus ihrem Regelsatz leisten, weil sie in der Pandemie auch weniger Ausgaben haben, oder erweist man dem Infektionsschutz so einen Bärendienst? Die Sozialgerichte bewerten das unterschiedlich.