Das Office for Civil Rights (OCR) des US-Bildungsministeriums hat eine Untersuchung gegen die George Mason University (GMU) eingeleitet. Anlass sind Vorwürfe, dass die Diversity-, Equity- und Inclusion-Richtlinien (DEI) der Hochschule gegen Titel VI des Civil Rights Act von 1964 verstoßen könnten. Die Prüfung begann, nachdem mehrere Professor*innen beanstandet hatten, GMU setze bei Einstellungen und Beförderungen möglicherweise rassische Präferenzen ein.
Laut der Beschwerde habe die Universität seit 2020 Maßnahmen installiert, die Angehörige unterrepräsentierter Gruppen bevorzugen. Dazu gehörten die Ernennung von „Equity Advisors“ in Fachbereichen sowie geänderte Leitlinien, die bei der Vergabe von Dauerstellen (Tenure) die Herkunft und Beiträge zur Antirassismusarbeit berücksichtigen. Außerdem soll eine Taskforce namens ARIE daran arbeiten, die Vielfalt der Dozierenden per Cluster-Einstellungen und andere Strategien an die demografische Zusammensetzung der Studierenden anzugleichen.
OCR-Verantwortliche erklärten, solche Praktiken könnten ein rassistisch feindliches Klima schaffen und damit Titel VI verletzen. Craig Trainor, kommissarischer Assistant Secretary for Civil Rights, bezeichnete die Maßnahmen als „schädliche, weit verbreitete Diskriminierung“ und warf der GMU-Führung vor, unter dem Deckmantel des Antirassismus unzulässige rassische Bevorzugung zu fördern.
Reaktion der Universität und der Hochschulgemeinschaft
GMU-Präsident Gregory Washington betont, die Hochschule halte sich an die Bürgerrechtsgesetze. In einer Mitteilung an den Campus erklärte er, die Personalentscheidungen und Richtlinien der GMU stünden im Einklang mit den Bundesvorgaben. Zudem werde das bisherige DEI-Büro künftig „Office of Access, Compliance, and Community“ heißen.
Die Untersuchung sorgt bei Studierenden, Lehrenden und Alumni für Unruhe. Die Politikwissenschaftsstudentin Hanaan Kazia bezeichnet die Entwicklung als beunruhigend. Sie habe sich wegen des vielfältigen Rufs der Hochschule für die GMU entschieden und schätze ein Campusleben mit unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven.
Rechtlicher und politischer Kontext
Der Fall spielt sich in einer Phase ab, in der DEI-Programme – besonders an staatlichen Universitäten – verstärkt unter Beobachtung stehen. Die OCR-Prüfung an der GMU umfasst auch den Vorwurf, die Hochschule habe in den Studienjahren 2023–2025 Berichte über antisemitisches Verhalten nicht verfolgt. Wird ein Verstoß gegen Titel VI festgestellt, drohen Sanktionen bis hin zum Entzug von Bundesmitteln.
Der Ausgang der Verfahren könnte maßgeblich beeinflussen, wie Hochschulen künftig DEI-Richtlinien entwickeln und umsetzen.